AGB Auslandtrekkings

AUSLANDTREKKINGS:
ALLGEMEINE TEILNAHME-, REISE- UND VERTRAGS-
BEDINGUNGEN
der Bergschule Uri – Mountain Reality AG,
Postfach, 6490 Andermatt

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten vorbehalten einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung und vorbehalten anderslautender Vertragsbedingungen gemäss Einzelreiseprospekt für unsere Pauschalreiseverträge.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Anmeldungen müssen mit dem offiziellen Anmeldeformular (elektronisch, Talon in der Broschüre oder im Detailprogramm) erfolgen. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Bergschule Uri – Mountain Reality AG. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine schriftliche Bestätigung unsererseits erfolgt nach Eingang Ihrer Anmeldung.

3. Teilnehmer
Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnung der Anmeldung die Teilnahmevoraussetzung für die Reise sowie für die Touren zu erfüllen. Im Detailprogramm sind die körperlichen Voraussetzungen und die täglichen Marschzeiten vorgegeben. Sollte sich ein Teilnehmer nicht in der vorausgesetzten körperlichen Verfassung befinden und sollten dadurch während der Reise Mehrkosten verursacht werden, so ist der Teilnehmer zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet.

4. Mindestteilnehmerzahl
Ist für das Zustandekommen der Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich und ist diese aus dem Detailprogramm ersichtlich, so wird dem Teilnehmer – sollte diese Teilnehmerzahl nicht erreicht werden- spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn die Annullierung mitgeteilt.

5. Versicherungen
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er über einen genügenden Versicherungsschutz verfügt. Neben einer umfassenden und auch für diese Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), ist eine Reiseannullierungs- und Einzelrückreisekostenversicherung obligatorisch. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

6. Programm/Programmänderungen
Programmänderungen, welche sich vor der Reise abzeichnen, werden wir Ihnen sobald als möglich mitteilen. Programmänderungen vor Ort sind nicht wahrscheinlich, bleiben jedoch ohne Entschädigungspflicht vorbehalten. Dies betrifft insbesondere witterungsbedingte Änderungen und andere unvorhersehbare Ereignisse. Insbesondere kann für das Erreichen von vorgesehenen Gipfeln keine Garantie gegeben werden.

7. Preis
Die Preiskalkulation basiert auf den Umrechnungskursen und Tarifen am Erscheinungsdatum des Programms. Eine Preiserhöhung ist nicht vorgesehen, bleibt jedoch ausdrücklich vorbehalten. Mit einer Preiserhöhung muss insbesondere in folgenden Fällen gerechnet werden: Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Lande- und Flughafengebühren oder mit einer Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

8. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erwarten wir Ihre Zahlungen gemäss Angaben auf der Rechnung.

9. Annullierung der Reise
9.1 Reiseabsage durch Bergschule Uri – Mountain Reality AG

Wird die Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 4 vorstehend) nicht erreicht, kann die Bergschule Uri-Mountain Reality AG bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn absagen. Der gesamte im Voraus bezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet, jedoch unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche im Sinne von Art. 11 des Pauschalreisegesetzes. Sieht sich die Bergschule Uri – Mountain Reality AG aus zwingenden Gründen (Unruhen, höhere Gewalt, etc.) gezwungen, die Reise zu annullieren, so gilt Art. 10 Pauschalreisegesetz unter Ausschluss von Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.2 Reiseabsage durch den Teilnehmer
Wenn Sie die Reise annullieren, so müssen Sie dies mit einem eingeschriebenen Brief der Bergschule Uri – Mountain Reality AG mitteilen. Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen des Briefes; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei Anmeldungen und Rücktritten aus irgendwelchen Gründen, sei dies verschuldet oder unverschuldet.

Bis 121 Tage vor KursbeginnCHF 200.- Bearbeitungsgebühr
100-120 Tage vor Kursbeginn25 % des Pauschalpreises
61-99 Tage vor Kursbeginn50 % des Pauschalpreises
43-60 Tage vor Kursbeginn80 % des Pauschalpreises
0-42 Tage vor Kursbeginn100 % des Pauschalpreises

10. Flüge
Falls nicht anders im Programm vermerkt, fliegen sie bei allen Programmen in der Economy-Class.

11. Beanstandungen/Mängel
Es findet das Pauschalreisegesetz Anwendung. Mängelrügen müssen spätestens 5 Tage nach Beendigung der Reise vorgebracht werden.

12. Haftung
Die Teilnahme an den Trekking- und Entdeckungsreisen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wir treten als Organisator und Vermittler auf und lehnen ausdrücklich jegliche Haftung für Ereignisse wie Unfall, Krankheit, Verluste, Sachschäden, Verspätungen und sonstige Unregelmässigkeiten ab, an deren Ursache wir oder unsere Dienstleister vor Ort wir keine Schuld haben. Folgeschäden die aus einem unvorhergesehenen Ereignis entstehen, an deren Ursache wir keine Schuld haben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Haftung der Bergschule Uri ist für leichte Fahrlässigkeit, Selbstverschulden des Teilnehmers, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.
Bei Flugreisen gelten die Bestimmungen der internationalen Übereinkommen, mit den darin enthaltenen Beschränkungen der Entschädigung für Schäden bei Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Verträge.
Unsere Haftung ist in allen Fällen auf das zweifache des Pauschalpreises beschränkt, ausgenommen hiervon sind absichtlich oder grobfahrlässig zugeführte Schäden.

13. Bildmaterial
Unsere Bergführer fotografieren oft während der Tour und ab und zu senden uns Gäste anschliessend an die Tour Bildmaterial. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verwendung dieser Bilder für die Fotogallerie, die Broschüre und die Website der Bergschule Uri einverstanden.

14. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Für das zwischen dem Teilnehmer und der Bergschule Uri vereinbarte Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtstand richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (SR 272).

15. Sicherstellung
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Damit stellen wir die im Zusammenhang mit der Pauschalreisebuchung einbezahlten Beträge sicher.

 

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